Psychologische Stellungnahmen / Kurzgutachten

In spezifischen Einzelfällen (z. B. bei einer einvernehmlichen Einigung der Eltern) kann auf eine ausführliche schriftliche Protokollierung und einen differenzierten schriftlichen Befund aus ökonomischen Gründen verzichtet werden. Die mit den Betroffenen erarbeitete Regelung wird dann ausführlich dargestellt und aus psychologischer Sicht in einer Stellungnahme bewertet. Sofern dieses Vorgehen nicht zu einer Deeskalation der familiären Krise beiträgt, kann im Nachhinein von der Sachverständigen ein ausführlicher Bericht als Entscheidungsgrundlage für das Gericht erstellt werden.

Weiterhin können Kurzgutachten auch zu spezifischen Einzelfragen des Gerichts erarbeitet werden, z. B. zur Erfassung des kindlichen Willens aufgrund einer ausführlichen testpsychologischen Untersuchung eines Kindes.