Internationale Kindschaftskonflikte

Die Anforderungen an familienpsychologischen Gutachten bei internationalen Kindschaftskonflikten sowohl in Zusammenhang mit Verfahren nach dem Haager Übereinkommen (HKÜ) und nach der Brüssel IIa-Verordnung als auch bei Sorge- und Umgangsregelungen binationaler Eltern und Kinder sind sehr spezifisch. Im Vordergrund solcher Gerichtsverfahren steht vor allem die Frage, wie für ein - eventuell sogar entführtes - Kind die familiären Bedingungen in möglichst kurzer Zeit wieder in einer Art und Weise hergestellt werden können, um Kindeswohl förderlich zu sein.