Informationsgespräch über Mediation

§ 135 FamFG eröffnet dem Gericht in familiengerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, die Teilnahme an einem Informationsgespräch über Mediation anzuordnen, sofern es Anhaltspunkte hat, dass eine Konfliktlösung durch Mediation als Alternative zum gerichtlichen Verfahren sinnvoll sein könnte. Das Informationsgespräch ist kostenlos. Dieses in der Regel 30 Minuten dauernde Gespräch hat zum Ziel, die Parteien über folgende Aspekte aufzuklären: Darstellung des Mediationsverfahrens, Vor- und Nachteile einer Mediation, Klärung der Motivation der Parteien und Kosten der Mediation. Die Teilnehmer erhalten anschließend eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Informationsgespräch.