Beauftragung und Honorar

Für die Beauftragung von familienpsychologischen Begutachtungen ist vorab eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll, um aufgrund des Sachverhalts und meiner Bearbeitungskapazitäten den zeitlichen Rahmen zu klären. Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien des JVEG.