Ablauf einer familienpsychologischen Begutachtung

Die Bearbeitung der Gutachten beinhaltet eine multimodale Durchführung nach dem Prinzip der Triangulation, d.h. die erhaltenen Daten werden gegeneinander durch unterschiedliche psychologische Verfahren abgesichert.
Obligatorische Vorgehensweisen sind:
- Gespräche mit beiden Elternteilen - in der Regel getrennt - zur Erfassung der Vorgeschichte, Biografie, Konflikte, Beziehung und Bindung zum Kind,
- altersentsprechende Gespräche, Verhaltensbeobachtungen und testpsychologische Untersuchungen mit dem Kind z. B. zur Erfassung der Perspektive des Kindes und des kindlichen Willens.
Fakultative Vorgehensweisen entsprechend der Fragestellung und unter Rücksprache mit dem Gericht sind:
- Hausbesuche in Anwesenheit des Kindes z. B. zur Beurteilung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfeldes und des Interaktionsverhaltens in natürlicher Umgebung,
- Gespräche mit weiteren am Konflikt beteiligten Personen, z. B. Großeltern des Kindes, neuen Lebenspartnern der Elternteile und Geschwistern, damit die Sichtweise von bedeutsamen weiteren familiären Bezugspersonen einbezogen werden kann,
- Gespräche mit beteiligten Fachkräften, z. B. Erziehern, Lehrern, Verfahrenspflegern, Sozialarbeitern des Jugendamtes und Kinderärzten,
- Interaktionsbeobachtungen von Spielkontakten des Kindes mit den Elternteilen oder weiteren Bezugspersonen zur Untersuchung der Bindungs- und Beziehungsverhältnisse,
- nach systemischen und mediativen Gesichtspunkten strukturierte Interventionsgespräche mit den Eltern, um konstruktive Lösungsmöglichkeiten für den familiären Konflikt zu erarbeiten.